Bavaria Systems GmbH · Stand: 21. Oktober 2026 · Geltung ausschließlich gegenüber Unternehmern (B2B)
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Bavaria Systems GmbH, Osterhofener Str. 16, 93055 Regensburg („Anbieter“) und ihren Kunden über die Software „ToolScan“, damit zusammenhängende Leistungen und Hardware.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt der Anbieter nicht. Mit der Registrierung bzw. Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Der Anbieter darf einen Nachweis verlangen und Verträge mit Verbrauchern ablehnen bzw. beenden. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt – auch dann nicht, wenn der Anbieter in ihrer Kenntnis leistet.
(4) Begriffe: - „ToolScan“/„Software“: die als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellte Werkzeugverwaltung, bestehend aus der Plattform (derzeit login.toolscan.app), den Apps für iOS und Android und den Schnittstellen; - „Hardware“: gelieferte Gegenstände, insbesondere NFC-Aufkleber und -Chips, Schlüsselanhänger, Smartphones und Zubehör, einschließlich Starterkits/Demokits; - „Nutzer“: die vom Kunden zur Nutzung berechtigten natürlichen Personen (z. B. Mitarbeiter); - „Kundendaten“: alle Daten, die der Kunde oder seine Nutzer in ToolScan einstellen oder dort erzeugen; - „Online-Tarif“: ein über die Registrierung, die Website gettoolscan.com oder die Plattform abgeschlossener Tarif (Free, Pro, Pro+) nach Teil B; - „Individualvertrag“: ein auf Grundlage eines individuellen Angebots geschlossener Vertrag.
(5) Für Online-Tarife gilt ergänzend Teil B, für Hardware Teil C. Bei Widersprüchen gehen Individualvereinbarungen den Teilen B und C, diese dem Teil A vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand ist je nach Vertrag die Bereitstellung von ToolScan zur Nutzung über das Internet, die Einräumung der Nutzungsrechte, die Lieferung von Hardware und ergänzende Leistungen (z. B. Einrichtung, Schulung, Support).
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Individualvertrag bzw. für Online-Tarife aus der bei Vertragsschluss auf gettoolscan.com bzw. in der Plattform veröffentlichten Tarifbeschreibung.
(3) Der Anbieter entwickelt ToolScan laufend weiter und darf Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, soweit die vertraglich geschuldeten Kernfunktionen (Erfassen von Werkzeugen, Buchen von Ausgabe und Rückgabe, Suche, Verwaltung von Nutzern) erhalten bleiben und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen kündigt der Anbieter mit angemessener Frist an.
(4) Die Apps werden über den Apple App Store und Google Play bereitgestellt; insoweit gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers. In den Apps werden keine Käufe angeboten.
(5) Optionale Funktionen, die Dienste Dritter nutzen (z. B. KI-Vorschläge für Werkzeugname und Hersteller), sind Hilfen ohne zugesicherte Richtigkeit. Ihre Ergebnisse sind vom Kunden zu prüfen.
(6) Eine bestimmte Beschaffenheit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Werbeaussagen sind keine Beschaffenheitsangaben.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Individualverträge kommen durch die Bestellung des Kunden und deren Annahme durch den Anbieter zustande (Auftragsbestätigung, Freischaltung oder Beginn der Leistung). Für Online-Tarife gilt § 9.
(3) Bei Finanzierung über eine Leasing- oder Finanzierungsbank kommt der Nutzungs- bzw. Kaufvertrag zwischen Anbieter und Kunde zustande, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, ToolScan im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke durch seine Nutzer zu nutzen.
(2) Die Nutzung ist auf die vereinbarte Zahl von Nutzern und verwalteten Werkzeugen bzw. die Grenzen des gebuchten Tarifs beschränkt. Nutzerzugänge sind persönlich und dürfen nicht von mehreren Personen geteilt werden; ausgenommen sind die in ToolScan dafür vorgesehenen gemeinsamen Geräte („Lagerhandy“). Eine Nutzung für Dritte, Vermietung oder Hosting für Dritte ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
(3) Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, bearbeiten, zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit das Gesetz es nicht zwingend erlaubt, und keine automatisierten Abfragen durchführen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehen.
(4) Alle Rechte an Software, Apps, Dokumentation und Marken verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Die Rechte an den Kundendaten verbleiben beim Kunden.
§ 5 Bereitstellung, Verfügbarkeit, Wartung
(1) Übergabepunkt ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Internetzugang, Endgeräte und deren Betriebssysteme liegen in der Verantwortung des Kunden.
(2) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit; eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Individualvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Für die Free-Version wird keine Verfügbarkeit zugesagt.
(3) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durch. Dringende Sicherheits- und Fehlerbehebungen dürfen jederzeit erfolgen.
(4) Die Apps unterstützen die jeweils aktuelle und mindestens die vorangegangene Hauptversion von iOS und Android auf NFC-fähigen Geräten. Der Anbieter darf veraltete App-Versionen nach Ankündigung abschalten, wenn eine aktualisierte Version bereitsteht.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten bzw. für Online-Tarife auf gettoolscan.com bzw. in der Plattform angegebenen Preise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen aus Individualverträgen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Laufende Entgelte sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Für Online-Tarife gilt § 11.
(3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB; weitergehender Schaden bleibt vorbehalten.
(4) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, darf der Anbieter nach Ankündigung in Textform und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist den Zugang ganz oder teilweise sperren, bis die fälligen Beträge bezahlt sind. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Kundendaten werden durch die Sperre nicht gelöscht.
(5) Der Anbieter darf laufende Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern. Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Bei einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zu diesem Zeitpunkt kündigen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
(6) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.
(7) Der Kunde ist mit Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor Dritten und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Er sorgt dafür, dass ausgeschiedene Mitarbeiter keinen Zugang mehr haben (Deaktivieren in ToolScan).
(2) Der Kunde nutzt ToolScan nur im vereinbarten Umfang und im Einklang mit dem Gesetz, stellt keine rechtswidrigen Inhalte oder Schadsoftware ein und beeinträchtigt die Systeme des Anbieters nicht. Er ist für die Kundendaten verantwortlich.
(3) Mitarbeiterdaten. Der Kunde ist gegenüber seinen Nutzern Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er informiert sie über die Verarbeitung (Art. 13 DSGVO), beachtet die Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats (insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) und holt erforderliche Einwilligungen ein.
(4) Gesichts-Anmeldung. Nutzt der Kunde die Anmeldung per Gesicht (biometrische Daten, Art. 9 DSGVO), richtet er sie nur für Nutzer ein, die zuvor freiwillig und nachweisbar eingewilligt haben, und stellt jedem Nutzer eine Anmeldung ohne Gesicht (Chip oder Zugangsdaten) zur Verfügung. Widerruft ein Nutzer, löscht der Kunde dessen Gesichtsprofil oder lässt es löschen.
(5) Fotos. Werkzeugfotos sollen keine Personen zeigen; sie können zur KI-Erkennung an Unterauftragsverarbeiter übermittelt werden (AVV).
(6) Der Kunde ist für eine angemessene Sicherung seiner Daten mitverantwortlich und nutzt dafür die Exportfunktionen, soweit keine Datensicherung durch den Anbieter vereinbart ist.
(7) Verstößt der Kunde erheblich gegen diese Pflichten, darf der Anbieter betroffene Inhalte oder Zugänge vorübergehend sperren, soweit das zur Abwehr von Schäden erforderlich ist; er informiert den Kunden unverzüglich.
§ 8 Mängel
(1) Für die Bereitstellung der Software gilt Mietrecht entsprechend. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nachvollziehbar an. Der Anbieter beseitigt sie in angemessener Frist, nach seiner Wahl auch durch eine Umgehungslösung.
(3) Für die Free-Version gelten anstelle der Absätze 1 und 2 die Vorschriften über die Leihe (§§ 598 ff. BGB) entsprechend; der Anbieter haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für arglistig verschwiegene Mängel, unbeschadet § 16 Abs. 1.
(4) Ansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf unsachgemäßer Nutzung, Änderungen durch den Kunden oder Umständen aus seinem Verantwortungsbereich beruht.
Teil B – Online-Tarife (Free, Pro, Pro+)
§ 9 Vertragsschluss online
(1) Free: Der Vertrag über die kostenlose Version kommt zustande, wenn der Kunde die Registrierung in der App oder auf der Plattform mit dem per E-Mail erhaltenen Bestätigungscode abschließt und der Anbieter das Kundenkonto anlegt.
(2) Pro und Pro+: Der Kunde wählt Version, Paket, Zahlweise und gegebenenfalls ein NFC-Starterpaket und gibt seine Daten ein. Mit dem Klick auf den Bezahlknopf im Bezahlvorgang der Stripe Payments Europe Ltd. gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der erfolgreichen Zahlung und der Freischaltung des Tarifs zustande; der Kunde erhält eine Bestätigung per E-Mail. Vor Abgabe der Bestellung kann er seine Angaben prüfen und korrigieren.
(3) Wird ein Tarif auf der Website mit einer E-Mail-Adresse gebucht, unter der noch keine Firma registriert ist, wird er bei der Registrierung mit derselben E-Mail-Adresse oder über den Einlöse-Link aus der Bestätigung dem Kundenkonto zugeordnet.
(4) Der Vertragstext wird nicht gesondert gespeichert; Bestellbestätigung und Rechnung erhält der Kunde per E-Mail, die jeweils aktuellen AGB sind unter https://agb.toolscan.bavariasystems.de abrufbar. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 10 Leistungsumfang und Grenzen der Tarife
(1) Der Umfang der Tarife (Zahl der Nutzer, Zahl der Werkzeuge, enthaltene Leistungen) ergibt sich aus der Tarifbeschreibung bei Vertragsschluss. Derzeit: - Free: bis zu 3 Nutzer und 5 Werkzeuge; - Pro: Pakete bis 10, bis 20 und bis 30 Nutzer, darüber je weiterem Nutzer, mit der je Paket angegebenen Zahl von Werkzeugen; - Pro+: wie Pro mit unbegrenzter Zahl von Werkzeugen und den in der Tarifbeschreibung genannten Zusatzleistungen.
(2) Abgerechnet wird je Paket: Bucht der Kunde eine Nutzerzahl innerhalb eines Pakets, zahlt er den Preis des Pakets (z. B. 12 Nutzer im Paket bis 20 Nutzer).
(3) Ist eine Grenze erreicht, können keine weiteren Nutzer bzw. Werkzeuge angelegt werden, bis der Kunde Plätze freigibt (z. B. Nutzer deaktiviert, Werkzeuge ausmustert) oder einen größeren Tarif bucht.
(4) Der Anbieter darf den Funktionsumfang der Free-Version ändern oder die Free-Version mit einer Frist von drei Monaten einstellen; der Kunde kann dann seine Daten exportieren (§ 15) oder einen kostenpflichtigen Tarif buchen.
§ 11 Laufzeit, Abrechnung und Kündigung
(1) Kostenpflichtige Online-Tarife laufen je nach gewählter Zahlweise monatlich oder jährlich und verlängern sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn sie nicht gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit über den laufenden Abrechnungszeitraum hinaus besteht nicht.
(2) Das Entgelt ist jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus fällig und wird über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Rechnungen stellt Stripe im Namen des Anbieters elektronisch bereit.
(3) Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, insbesondere über das Kundenportal („Abo verwalten“) oder in Textform an info@bavariasystems.de. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen. Bereits bezahlte Entgelte für den laufenden Zeitraum werden nicht anteilig erstattet.
(4) Die Free-Version kann der Kunde jederzeit beenden, indem er das Konto löscht; der Anbieter kann sie mit einer Frist von einem Monat kündigen.
(5) Endet ein kostenpflichtiger Tarif, wird das Kundenkonto auf die Free-Version umgestellt, soweit der Kunde es nicht löscht. § 12 Abs. 3 gilt entsprechend.
§ 12 Tarifwechsel
(1) Wechsel in einen größeren Tarif (mehr Nutzer oder Pro+) wird sofort wirksam. Für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums wird der Unterschiedsbetrag anteilig sofort berechnet; das bisherige Paket wird anteilig angerechnet. Gelingt die Zahlung nicht, bleibt es beim bisherigen Tarif.
(2) Wechsel in einen kleineren Tarif wird zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam. Bis dahin bleibt der bisherige Tarif mit allen Plätzen bestehen; ein Guthaben für den laufenden Zeitraum entsteht nicht.
(3) Überschreitet der Bestand nach einem Wechsel nach unten oder nach dem Ende eines Tarifs die neue Grenze, werden die über der Grenze liegenden Nutzer bzw. Werkzeuge gesperrt: Gesperrte Nutzer können sich nicht anmelden und nicht buchen, gesperrte Werkzeuge können nicht gebucht oder bearbeitet werden. Aktiv bleiben Admins sowie die zuerst angelegten Nutzer und Werkzeuge bis zur Grenze. Gesperrtes wird nicht gelöscht; der Kunde kann innerhalb der Grenze tauschen. Bucht der Kunde einen ausreichenden Tarif, wird das vom Tarif Gesperrte automatisch wieder freigegeben. Der Anbieter informiert den Kunden per E-Mail.
§ 13 Zahlungsausfall
(1) Scheitert der Einzug, versucht Stripe ihn innerhalb von bis zu drei Wochen erneut; der Kunde wird per E-Mail informiert und kann das Zahlungsmittel im Kundenportal ändern. Währenddessen bleibt der Zugang bestehen.
(2) Bleiben die Versuche erfolglos, endet der Tarif; das Konto wird auf die Free-Version umgestellt und § 12 Abs. 3 gilt. Die offene Forderung bleibt bestehen.
Teil C – Hardware, Starterkit und Demokit
§ 14 Lieferung von Hardware
(1) Für Hardware (insbesondere NFC-Aufkleber, Chips, Schlüsselanhänger, Smartphones, Starterkits und Demokits) gilt ergänzend dieser Teil.
(2) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich so vereinbart sind. Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig. Geliefert wird nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz; Einfuhrabgaben außerhalb der EU trägt der Kunde.
(3) Die Gefahr geht mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Kunden über (§ 447 BGB).
(4) Die Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
(5) Der Kunde untersucht die Hardware unverzüglich und zeigt erkennbare Mängel innerhalb von sieben Tagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an (§ 377 HGB).
(6) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung, außer bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist oder Garantie.
(7) Das Starterkit bzw. Demokit ist ein einmaliger Kauf und begründet keinen laufenden Tarif. Rücknahmen und Erstattungen erfolgen nur nach Vereinbarung bzw. aus Kulanz.
Teil D – Gemeinsame Schlussbestimmungen
§ 15 Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung
(1) Der Kunde kann seine Kundendaten während der Vertragslaufzeit über die Exportfunktionen (z. B. Werkzeugliste, Buchungen, Wartungen als PDF/CSV) abrufen. Auf Anfrage stellt der Anbieter die Kundendaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.
(2) Anbieterwechsel (EU Data Act). Möchte der Kunde zu einem anderen Anbieter oder in eigene Systeme wechseln, kann er dies mit einer Frist von höchstens zwei Monaten verlangen. Der Anbieter unterstützt den Wechsel in einem Übergangszeitraum von 30 Tagen, insbesondere durch Export der Kundendaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format, und informiert über Exportverfahren, Formate und bekannte Einschränkungen. Wechselentgelte erhebt der Anbieter nicht.
(3) Nach Vertragsende hält der Anbieter die Kundendaten 30 Tage zum Export bereit und löscht sie danach, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Bei Umstellung auf die Free-Version bleiben die Daten erhalten (§ 12 Abs. 3).
§ 16 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung nach Absatz 3 ist der Höhe nach auf die vom Kunden für die vertragsgegenständlichen Leistungen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt des Schadens tatsächlich gezahlte Nettovergütung begrenzt. Besteht das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Schadenseintritts noch keine zwölf Monate, ist die auf zwölf Monate hochgerechnete Nettovergütung maßgeblich. Die maximale Haftung des Anbieters aus leichter Fahrlässigkeit ist in jedem Fall auf insgesamt 3.000 € je Vertragsjahr begrenzt.
(5) Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktions- oder Betriebsunterbrechungen oder sonstige reine Vermögensfolgeschäden, soweit diese nicht bei Vertragsschluss als typische Folge einer Vertragsverletzung vorhersehbar waren.
(6) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 7 Abs. 6) entstanden wäre, es sei denn, die Datensicherung ist als Leistung des Anbieters vereinbart.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten des Anbieters.
(8) Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften einer vorstehenden Haftungsbeschränkung entgegenstehen, bleiben diese unberührt.
§ 17 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien beachten die DSGVO und das BDSG.
(2) Soweit der Anbieter Kundendaten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 1). Er ist Bestandteil jedes Vertrags nach diesen AGB und wird mit diesem wirksam, ohne dass es einer gesonderten Unterzeichnung bedarf; auf Wunsch stellt der Anbieter ihn zur Unterzeichnung bereit. Individuell geschlossene Auftragsverarbeitungsverträge gehen vor.
(3) Hosting und Datenspeicherung erfolgen in Rechenzentren in Deutschland. Unterauftragsverarbeiter und Übermittlungen in Drittländer regelt Anlage 1.
(4) Die Datenschutzerklärung des Anbieters ist unter /datenschutz/ abrufbar.
§ 18 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenzulegen sind.
(3) Der Anbieter darf den Kunden mit Firmenname und Logo als Referenz nennen, wenn der Kunde dem zugestimmt hat.
§ 19 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streik, großflächige Störungen von Kommunikationsnetzen, Stromversorgung oder von Diensten Dritter wie App-Stores und Zahlungsdienstleistern, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen) berechtigen den Anbieter, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 20 Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies wegen geänderter Rechtslage oder Rechtsprechung, technischer Entwicklungen, neuer Funktionen oder zur Beseitigung von Unklarheiten erforderlich und dem Kunden zumutbar ist. Hauptleistungspflichten und Preise ändern sich nur nach § 6 Abs. 5.
(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Sie gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht vor Wirksamwerden in Textform widerspricht; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort; der Anbieter kann den Vertrag dann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde darf Rechte und Pflichten nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen. Der Anbieter darf Subunternehmer einsetzen (für die Auftragsverarbeitung nach Anlage 1).
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Regensburg. Der Anbieter darf auch am Sitz des Kunden klagen.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; Individualabreden haben Vorrang.
(5) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Anbieter: Bavaria Systems GmbH · Osterhofener Str. 16 · 93055 Regensburg · Amtsgericht Regensburg, HRB 22330 · Geschäftsführer: Florian Buchfink · USt-IdNr. DE335328779 · info@bavariasystems.de
Anlage 1: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (PDF, Stand 03.08.2026)