Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
- § 3 Vertragsschluss
- § 4 Nutzungsrechte an der Software
- § 5 Bereitstellung, Verfügbarkeit und Wartung
- § 6 Lieferung und Verkauf von Hardware
- § 7 Preise und Zahlungsbedingungen
- § 8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- § 9 Gewährleistung und Mängelansprüche
- § 10 Haftung
- § 11 Laufzeit und Kündigung
- § 12 Datenexport und Löschung nach Vertragsende
- § 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- § 14 Vertraulichkeit
- § 15 Höhere Gewalt
- § 16 Änderung dieser AGB
- § 17 Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Bavaria Systems GmbH (Osterhofener Str. 16, 93055 Regensburg) als Anbieter und ihren gewerblichen Kunden über die Bereitstellung der Software „ToolScan“ sowie damit zusammenhängender Leistungen und Hardware.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Bavaria Systems GmbH, Osterhofener Str. 16, 93055 Regensburg (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden über die Bereitstellung der Software „ToolScan“ sowie damit zusammenhängender Leistungen und Hardware.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht Gegenstand dieser AGB und wird vom Anbieter nicht angeboten.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden derselben Art, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
Im Sinne dieser AGB bezeichnet:
- „ToolScan“ bzw. „Software“ die vom Anbieter als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellte digitale Werkzeugverwaltung einschließlich der zugehörigen Apps für iOS und Android;
- „Hardware“ die vom Anbieter gelieferten Geräte und Gegenstände, insbesondere NFC-Chips, Schlüsselanhänger, Smartphones sowie weiteres Zubehör;
- „Vertrag“ den zwischen Anbieter und Kunde geschlossenen Vertrag über SaaS-Nutzung, Hardware und/oder sonstige Leistungen;
- „Nutzer“ die vom Kunden zur Nutzung der Software berechtigten natürlichen Personen (z. B. Mitarbeiter des Kunden).
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Vertrages ist, je nach individueller Vereinbarung, die Bereitstellung der Software ToolScan zur Nutzung über das Internet (SaaS), die Einräumung entsprechender Nutzungsrechte, die Lieferung von Hardware sowie ergänzende Leistungen (z. B. Einrichtung, Schulung, Support).
Der konkrete Leistungsumfang, die Anzahl der Nutzer bzw. verwalteten Objekte, die Preise sowie die Laufzeit ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftrags-/Bestellbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Diese haben im Kollisionsfall Vorrang vor diesen AGB.
Die jeweils aktuelle Funktionsbeschreibung von ToolScan ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. der Produktdokumentation in ihrer zum Vertragsschluss gültigen Fassung. Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, anzupassen und zu verbessern, sofern der vertraglich geschuldete Leistungsumfang hierdurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
Die mobilen Apps werden über die Vertriebsplattformen Dritter (Apple App Store, Google Play Store) zum Download bereitgestellt. Für den Download und die Installation gelten ergänzend die Nutzungs- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
Eine bestimmte Beschaffenheit der Leistung wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden und deren Annahme durch den Anbieter zustande. Die Annahme kann durch ausdrückliche Auftrags-/Bestellbestätigung, durch Freischaltung der Software oder durch Beginn der Leistungserbringung erfolgen.
Erfolgt die Finanzierung über eine Leasing- oder Finanzierungsbank, kommt der Nutzungs- bzw. Kaufvertrag unbeschadet der gesonderten Vereinbarung mit dem Finanzierungspartner zwischen Anbieter und Kunde zustande, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 4 Nutzungsrechte an der Software
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
Die Nutzung ist auf die vereinbarte Anzahl von Nutzern bzw. verwalteten Objekten beschränkt. Eine Nutzung durch oder für Dritte, insbesondere im Wege des Rechenzentrumsbetriebs (ASP) für Dritte, die Vermietung oder das Hosting für Dritte, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinaus zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist.
Sämtliche Rechte an der Software, den Apps, der Dokumentation, den Marken und sonstigen Schutzrechten verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt keine über die vereinbarte Nutzung hinausgehenden Rechte.
§ 5 Bereitstellung, Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software über das Internet zur Nutzung bereit. Der Übergabepunkt für die Leistung ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für die Verbindung zwischen diesem Übergabepunkt und der IT-Infrastruktur des Kunden (insbesondere Internetzugang, Endgeräte, Browser) ist der Kunde selbst verantwortlich.
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist. Ausgenommen von einer etwaigen Verfügbarkeitszusage sind Zeiten, in denen die Software aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (insbesondere höhere Gewalt, Störungen bei Dritten, Ausfall von Kommunikationsnetzen) nicht erreichbar ist.
Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen und die Software hierfür vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. Planbare Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durch. Notwendige Wartungs-, Update- und Sicherheitsmaßnahmen kann der Anbieter jederzeit durchführen.
§ 6 Lieferung und Verkauf von Hardware
Soweit der Anbieter Hardware liefert (insbesondere NFC-Chips, Schlüsselanhänger, Smartphones und Zubehör), gelten hierfür ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Der Anbieter ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Hardware geht mit der Übergabe an den zur Ausführung der Versendung bestimmten Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über (Versendungskauf, § 447 BGB).
Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Anbieters aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern; die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes zur Sicherheit an den Anbieter ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Die Abrechnung erfolgt je nach individueller Vereinbarung durch Einmalzahlung, durch fortlaufende monatliche Zahlung an den Anbieter oder über einen Leasing- bzw. Finanzierungspartner. Maßgeblich ist die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung getroffene Vereinbarung.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei laufenden Leistungen sind die Entgelte im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren, bis sämtliche fälligen Beträge ausgeglichen sind. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während der Sperrung bestehen.
Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte für laufende Leistungen nach billigem Ermessen an die Entwicklung der maßgeblichen Kosten anzupassen. Eine Preisanpassung wird dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Erhöht sich das Entgelt um mehr als 5 %, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht.
Der Kunde stellt sicher, dass die Software nur im vertraglich vereinbarten Umfang und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen genutzt wird. Er ist für die von ihm und seinen Nutzern eingestellten Inhalte und Daten allein verantwortlich.
Der Kunde ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Software (insbesondere geeignete Endgeräte, Betriebssysteme, Internetzugang) selbst verantwortlich.
Der Kunde wird die Software nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte einstellen, keine Schadsoftware einbringen und die Funktionsfähigkeit der Systeme des Anbieters nicht beeinträchtigen.
Der Kunde bleibt für die regelmäßige Sicherung der von ihm eingestellten Daten im Rahmen des technisch Möglichen mitverantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Datensicherung durch den Anbieter vereinbart ist.
§ 9 Gewährleistung und Mängelansprüche
Für die Bereitstellung der Software gelten die Vorschriften des Mietrechts entsprechend, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
Der Kunde hat Mängel der Software unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen anzuzeigen. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist.
Für die Lieferung von Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Kaufrechts mit folgenden Maßgaben: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Übernahme einer Garantie; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
Der Kunde hat gelieferte Hardware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB). Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln bestehen nicht, soweit der Mangel auf einer unsachgemäßen Nutzung, auf vom Kunden vorgenommenen Änderungen oder auf Umständen beruht, die dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzuordnen sind.
§ 10 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) – d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten entstanden wäre, es sei denn, eine Datensicherung ist ausdrücklich als Leistung des Anbieters vereinbart.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung. Mangels abweichender Vereinbarung verlängert sich ein auf bestimmte Zeit geschlossener Vertrag jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
Verträge über eine Einmalzahlung bzw. reine Hardwarelieferungen enden mit vollständiger Leistungserbringung; für solche Verträge gilt Absatz 1 nicht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung länger als 30 Tage in Verzug ist oder in erheblicher Weise gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
§ 12 Datenexport und Löschung nach Vertragsende
Nach Beendigung des Vertrages stellt der Anbieter dem Kunden die von diesem eingestellten Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen in einem gängigen elektronischen Format zum Export bereit, sofern der Kunde dies innerhalb dieser Frist anfordert.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt und – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – verpflichtet, die den Kunden betreffenden Daten zu löschen.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag geht diesen AGB im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag vor.
Das Hosting der Software und die Speicherung der Daten erfolgen derzeit in Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland. Der Anbieter ist berechtigt, die Verarbeitung ganz oder teilweise auf andere Rechenzentren, auch außerhalb Deutschlands, zu verlagern. Bei einer Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums stellt der Anbieter sicher, dass ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO gewährleistet ist (z. B. durch Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln).
Der Anbieter setzt technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik ein, um die vom Kunden verarbeiteten Daten angemessen gegen Verlust und unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter der jeweils aktuellen Internetadresse des Anbieters.
§ 14 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
§ 15 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Anbieter, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, großflächige Störungen von Kommunikationsnetzen oder Stromversorgung sowie sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegende Ereignisse.
§ 16 Änderung dieser AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder zur Anpassung an technische Entwicklungen.
Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ordentlich zu kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Sitz des Anbieters (Regensburg). Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang und bedürfen keiner besonderen Form.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.